Die Übernahme der Kosten für Betreuung durch die Pflegekasse ist in den meisten Fällen möglich.
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Ihnen, ab dem Pflegegrad I, auch sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI in Höhe von 131€ im Monat zur Verfügung. Hiermit können Pflegende Angehörige entlastet und unterstützt werden.
Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanter Pflege – und Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich:
Mit mindestens Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Anspruch für die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.
Seit dem 01.07.2025 haben Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 bis 5 die Möglichkeit, die Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Ihnen steht dafür ein sogenannter gemeinsamer Jahresbetrag von 3538,-€ zur Verfügung.
Für unsere Leistungen berechnen wir 37,00€ pro Stunde + 5,00€ Anfahrtkosten.
Alle Preisangaben ohne Gewähr!